Pflichtpraktikum
Zwischen dem 3. und 4. Jahrgang der HLW ist ein Pflichtpraktikum von 3 Monaten abzulegen. Dieses dient der Ergänzung und Vervollkommnung der an der Schule erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten. Weiters soll der/die SchülerIn während der schulischen Ausbildung die Möglichkeit erhalten die Berufsrealität in einem Betrieb der Wirtschaft oder des Sozialbereiches kennen zu lernen.
Checkliste für Schüler um die Bedingungen des Arbeitsverhältnisses abzuklären:
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Dauer des Praktikums |
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Art der Arbeitsleistung |
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Arbeitsort |
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Arbeitszeiten |
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Ort und Art der Unterkunft bzw. zu welchen Bedingungen Quartier vom Dienstgeber zur Verfügung gestellt wird |
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Tagesverpflegung ob unentgeltlich ja / nein usw. |
Alle Zusatzvereinbarungen sollen im Praktikantenvertrag schriftlich festgehalten werden!
Das Pflichtpraktikum kann im In- und Ausland absolviert werden.
Nottelefonnummern während der Sommerferien
Ferk: 0664 88507221
Weissinger: 0664 88507222
Dokumente:
Praktikanten-Arbeitsvertrag (allgemein)
Praktikanten-Arbeitsvertrag(nur Kultur und Kongressmanagement)